GEBÜHREN
Unsere Gebühren:
Kindertagesstätten (Kinder ab 3 Jahre)
Für Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt übernimmt das Land Hessen die Kita-Gebühren.
Vormittagsbetreuung (07:00 - 13:00 Uhr) entstehen keine Kosten.
Halbtagsbetreuung (07:00 - 14:30 Uhr) 33.90 € monatlich
Ganztagsbetreuung (07: - 16:00 Uhr) 67,80 € montalich
Kinderkrippe (Kinder unter 3 Jahre)
Vormittagsbetreuung (07:00 - 13:00 Uhr) 144,-- € monatlich
Halbtagsbetreuung (07:00 - 14:30 Uhr) 180,-- € monatlich
Ganztagsbetreuung (07:00 - 16:00 Uhr) 216,-- € monatlich
Wenn Sie die Betreuungszeit für Ihre Kinder ändern möchten, ist dies zum 01.02. (Antragsfrist 31.12.) und zum 01.08. (Antragsfrist 31.05.) eines Kalenderjahres möglich. Betreuungszeitveränderungen beantragen Sie bitte unter betreuungsplatz.online
Geschwisterermäßigung:
Haben andere Kommunen die Geschwisterermäßigung abgeschafft, bleibt die Geschwisterermäßigung in den Alheimer Einrichtungen in der bisher geltenden Fassung bestehen. Allerdings möchten wir Sie darauf hinweisen, dass die aktuelle Regelung besagt, dass eine Geschwisterermäßigung nur dann gewährt wird, wenn das erste Kind keine Gebührenermäßigung erhält. Durch die Gebührenermäßigung des Landes Hessen für alle Kinder ab 3 Jahre, trifft dies dann somit nur noch bei zwei gleichzeitig betreuten Krippenkindern zu.
Geschenkepauschale:
Die Geschenkepauschale wurde nicht mit in die Satzung aufgenommen, weil dies nicht eine Kernaufgabe der Kindergartenverwaltung sein kann. Man hat sich mit dem Gesamtelternbeirat darauf geeinigt, dass diese von dem Elternbeirat eingezogen wird.