DER AUFBAU UNSERER GEMEINDEPOLITIK
In unserer föderalen, repräsentativen Demokratie gibt es mehrere Ebenen: Gemeinde, Landkreis, Land und Bund. Die Ebenen sind immer ähnlich aufgebaut – es gibt ein Parlament und eine Form der Regierung. Die Parlamente in Land und Bund können für ihren Geltungsbereich Gesetze erlassen. Auf Gemeinde- und Kreisebene können Satzungen erlassen werden, die gesetzesähnlichen Charakter haben. In Hessen gilt für uns in den Gemeinden die Hessische Gemeindeordnung (HGO). Nachfolgend sind die verschiedenen Bausteine unserer Gemeindeebene in Alheim beschrieben. In der Alheimer Politik sind, außer dem Bürgermeister, alle Amts- und Mandatsträger ehrenamtlich tätig.
Die Gemeindevertretung
Hier werden die wichtigsten Entscheidungen, die die Gemeinde betreffen, getroffen und der Gemeindevorstand mit der Umsetzung von Beschlüssen beauftragt. Beispiele sind das Festlegen der Ziele und Grundsätze der Verwaltung, das Beschließen des Gemeindehaushalts sowie von Satzungen, z. B. für Dorfgemeinschaftshäuser oder Wassergebühren, oder die Umsetzung von Projekten. Die Gemeindevertretung tagt als oberstes Organ der Gemeinde in öffentlicher Sitzung. Sie besteht aus 23 Gemeindevertretern, die sich in unterschiedliche Fraktionen aufteilen: SPD (10), CDU (8), FDP (3) und Grüne (2). Der Vorsitzende der Gemeindevertretung ist der "Erste Bürger" der Gemeinde. Für den Gemeindevorstand spricht in der Gemeindevertretung der Bürgermeister – die Beigeordneten haben, ebenso wie die Gäste, kein Rederecht. Anträge können durch den Bürgermeister, den Gemeindevorstand, Fraktionen oder auch einzelne Gemeindevertreter in die Gemeindevertretung eingebracht werden, Stimmrecht haben jedoch nur die Gemeindevertreter. Gewählt wird die Gemeindevertretung alle 5 Jahre durch die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde. Am ehesten ist die Gemeindevertretung mit dem Bundestag auf Bundesebene vergleichbar.
Die Ausschüsse
Es gibt den Haupt- und Finanzausschuss, den Bauausschuss sowie den Ausschuss für Jugend, Familie und Soziales. Der Haupt- und Finanzausschuss ist verpflichtend, weitere Ausschüsse können von der Gemeindevertretung eingesetzt werden. In jedem Ausschuss sitzen 7 Gemeindevertreter, die von den Fraktionen bestimmt werden. Die Aufgabe der Ausschüsse ist es, Themen, die sie betreffen, für die Gemeindevertretersitzungen vorzubereiten. Tagen tun die Ausschüsse in öffentlicher Sitzung. Wie auch in der Gemeindevertretung, haben Gäste und Beigeordnete kein Rederecht.
Der Gemeindevorstand
Der Gemeindevorstand ist die Führung der Verwaltung, trifft die für den Betrieb der Verwaltung nötigen Beschlüsse und ist für die Umsetzung der Beschlüsse der Gemeindevertretung verantwortlich. Dazu tagt er alle 2 Wochen. Da hier auch sensible Dinge, wie Personalangelegenheiten, beschlossen werden, tagt er in nichtöffentlicher Sitzung. Ihr Vorsitzender ist der Bürgermeister. Darüber hinaus besteht sie aus 7 durch die Gemeindevertretung gewählte Beigeordnete. Auf Bundesebene ist der Gemeindevorstand am ehesten mit der Regierung vergleichbar. Als Kollegialorgan sollte im Gemeindevorstand Parteipolitik außen vor bleiben.
Der Bürgermeister
Er wird alle 6 Jahre direkt durch die Bürgerinnen und Bürger gewählt. Das war nicht immer so – bis 1992 wurde er, wie die Beigeordneten, durch die Gemeindevertretung gewählt. Der Bürgermeister kann im weitesten Sinne mit dem Bundeskanzler auf Bundesebene verglichen werden. Er repräsentiert die Gemeinde nach außen, ist Vorsitzender des Gemeindevorstands und Dienstherr der Gemeindebediensteten, zu denen auch die Feuerwehr zählt. Als Vorsitzender des Gemeindevorstands bereitet er die Beschlüsse vor und führt sie aus. Zudem ist er Mittler zwischen Verwaltung, Politik sowie Bürgerinnen und Bürgern. Im Gemeindevorstand entscheidet bei Stimmengleichheit die Stimme des Bürgermeisters. Sein direkter Vertreter ist der Erste Beigeordnete.
Die Ortsbeiräte
Sie vertreten die Interessen der einzelnen Ortsteile und sind als beratendes Gremium zu Angelegenheiten, die den Ort betreffen, anzuhören. Gewählt werden sie alle 5 Jahre durch die Bürgerinnen und Bürger der einzelnen Ortsteile. Ihre Vorsitzenden sind die Ortsvorsteher. Die Ortsbeiräte tagen in öffentlicher Sitzung. Gäste haben kein Rederecht.
Die Parteien
Parteien sind im Grundgesetz verankert. Nach Artikel 21 wirken sie an der politischen Willensbildung des Volkes mit und müssen demokratischen Grundsätzen genügen. In den unterschiedlichen Parteien finden sich Menschen mit ähnlichen gesellschaftlichen Denkansätzen zusammen, die sie im politischen Feld gemeinsam vertreten und durchzusetzen versuchen. Die Parteien erfüllen eine Mittlerfunktion zwischen Staat und Gesellschaft und sorgen für die Rekrutierung, Auswahl und Ausbildung des politischen Personals. Unser Mehrparteiensystem sorgt dabei dafür, dass den jeweils Regierenden personell und inhaltlich eine Alternative gegenübersteht, was nicht zuletzt den Erhalt der Demokratie sichert.