WOHNUNGSGEBERBESTÄTIGUNG

Allgemeine Informationen

Zum 1. November 2015 ist das neue Bundesmeldegesetz in Kraft getreten. Mit dem neuen Gesetz wird auch die Wohnungsgeberbescheinigung wieder eingeführt. Der Wohnungsgeber unterliegt somit bei den Meldevorgängen der Mitwirkungspflicht nach §19 Bundesmeldegesetz.

Diese neue Regelung soll Scheinmeldungen verhindern!

Hier geht's zum Download:

Wohnungsgeberbestätigung