HUNDESTEUER ANMELDUNG

Aufgrund der Hundesteuersatzung der Gemeinde Alheim entsteht die Steuerpflicht mit dem 1. des Monats, in dem ein Hund in einen Haushalt
aufgenommen wird. Bei Hunden, die der Halterin oder dem Halter durch Geburt von einer von ihr oder von ihm gehaltenen Hündin zuwachsen, beginnt die Steuerpflicht mit dem 1. des Monats, in dem der Hund drei Monate alt wird. 

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Hundesteuer Anmeldung