HUNDESTEUER ABMELDUNG
Die Steuerpflicht für eine Hund endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Hundehaltung beendet wird. Die Hundehaltung gilt mit dem Ablauf des Kalendermonats als beendet, in dem die Meldung an die Gemeinde Alheim erfolgt.
Die Steuerpflicht für eine Hund endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Hundehaltung beendet wird. Die Hundehaltung gilt mit dem Ablauf des Kalendermonats als beendet, in dem die Meldung an die Gemeinde Alheim erfolgt.