HAUSVERKAUFSMITTEILUNG AN DIE GEMEINDEVERWALTUNG

Bei Verkauf/Übertragung eines Grundstücks in der Gemeinde Alheim sollten Sie zeitnah den Eigentumswechsel dem für die Grundbesitzabgabenveranlagung zuständigen Fachbereich Finanzen/Steuern und Kasse mitteilen.

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Mitteilung über Eigentumwechsel