AUSWEIS- UND PASSANTRÄGE MINDERJÄHRIGER

Auf Wunsch der Eltern kann für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren ein Personalausweis (ohne Online-Ausweisfunktion) ausgestellt werden. Der Personalausweis ist für Personen bis zum 24. Lebensjahr 6 Jahre gültig; für Personen über 24 Jahre 10 Jahre. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer von Personalausweisen ist nicht möglich.

Für die Ausstellung eines Personalausweises bei Antragstellern unter 16 Jahren sind die Unterschriften beider sorgeberechtigten mitzubringen und eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses. Bei alleinsorgeberechtigten Elternteilen ist ein entsprechender Nachweis vorzulegen (z. B. Sorgerechtsbeschluss, Negativattest). Zur Antragstellung muss das Kind persönlich anwesend sein. Nach Vollendung des 10. Lebensjahres muss das Kind den Pass unterschreiben.

Das in der Anlage beigefügte Formular muss von beiden Elternteilen unterschrieben und mitgebracht werden.

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Passanträge Minderjähriger