ANTRAG AUF EINRICHTUNG EINER ÜBERMITTLUNGSSPERRE
Mit Übermittlungssperren können Sie das Übermitteln Ihrer Meldedaten an bestimmte Institutionen ausschließen.
Die Übermittlungssperren werden nur für diesen Wohnsitz eingerichtet. Wenn Sie eine Datenübermittlung für alle Wohnsitze ausschließen wollen, müssen Sie die Übermittlungssperren bei den entsprechenden Meldebehörden einrichten. Das Einrichten von Übermittlungssperren ist kostenfrei.