AUFHEBUNG ALLGEMEINVERFÜGUNG DES VERBOTES VON WASSERENTNAHMEN
Auf Grundlage des § 100 Abs. 1 in Verbindung mit § 33 des Gesetzes über die
Ordnung des Wasserhaushaltes (Wasserhaushaltsgesetz-WHG) vom 31.07.2009 (BGBI. I S. 2585), in der zurzeit gültigen Fassung, ergeht seitens des Kreisausschuss des Landkreises Hersfeld-Rotenburg, Untere Wasserbehörde, folgende
Allgemeinverfügung
- Das mit Allgemeinverfügung vom 19.06.2023 erlassene Verbot, Wasser aus oberirdischen Gewässern (Bäche, Flüsse und Seen) zum Zwecke der Bewässerung/Beregnung zu entnehmen, wird aufgehoben.
- Diese Allgemeinverfügung gilt ab dem Tag nach ihrer Bekanntmachung.
Begründung
Aufgrund der Niederschläge in den vergangenen Wochen haben sich die Wasserstände in den oberirdischen Gewässern wieder normalisiert, so dass ein Verbot der Wasserentnahme zum Zwecke der Bewässerung/Beregnung nicht mehr erforderlich ist.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder mündlich zur Niederschrift Widerspruch beim Kreisausschuss des Landkreises Hersfeld-Rotenburg, Friedloser Straße 12, 36251 Bad Hersfeld, erhoben werden.
Bad Hersfeld, 01.11.2023
Landkreis Hersfeld-Rotenburg