BEBAUUNGSPLAN NR. 30 "IN DER STEINFURCHE" IN NIEDERGUDE
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Alheim hat 12.09.2023 den Beschluss zur
Aufstellung der Änderung Nr. 1 des Bebauungsplans Nr. 30 „In der Steinfurche“ gefasst.
Das Bauleitverfahren wird im zweistufigen Normalverfahren durchgeführt.
Der Teilgeltungsbereich A des Vorhabens liegt am westlichen Ortsrand von Niedergude und
umfasst in Flur 3 die Flurstücke 16/35, 16/37, 16/44, 16/45 und 16/46 mit einer Gesamtfläche
von etwa 1.900 qm, der Teilgeltungsbereich B umfasst einen Teil des Flst. 28/3 in Flur 2 zum
Zwecke des Ausgleichs für den Eingriff in Teilgeltungsbereich A. Die Flächen werden derzeit
landwirtschaftlich als Grünland bewirtschaftet.
Mit dem Vorhabenträger und Eigentümer der Flächen wurde ein Durchführungsvertrag
geschlossen.
Die Unterlagen werden in der Zeit vom
22.04.2024 bis 31.05.2024
zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt und gleichzeitig auf der Internetseite der
Gemeinde Alheim unter www.alheim.de/buergerservice/aktuelles veröffentlicht.
Artenschutzeinschätzung_In_der_Steinfurche