NEUE HEBESÄTZE FÜR DIE GEMEINDE ALHEIM
Im Rahmen der Grundsteuerreform müssen die Kommunen neue Hebesätze festlegen. Für Ihre Grundstücke haben Sie bereits neue Messbeträge von den Finanzämtern bekommen. In ihrer Sitzung am 11.12.2024 hat die Gemeindevertretung für Alheim ab dem 01.01.2025 folgende Hebesätze festgelegt:
Grundsteuer A: 400% (vorher 600%)
Grundsteuer B: 320% (vorher 600%)
Gewerbesteuer: 400% (vorher 400%)
Der zu zahlende Betrag ergibt sich aus der Multiplikation von Messbetrag und Hebesatz. Für ein Wohngebäude (Grundsteuer B) also z. B. Messbetrag mal 3,2.
Das Land Hessen hat Hebesatzempfehlungen für Grundsteuer A und B herausgegeben, die laut dem Land für die Kommunen Aufkommensneutralität bedeuten sollen. Für Grundsteuer B wurde dieser Empfehlung in Alheim nicht gefolgt – wie übrigens in den meisten Kommunen im Landkreis. Warum?
Mit der Abweichung vom Bundesmodell hin zum Flächen-Faktor-Verfahren bei der Bestimmung der Messbeträge hat man das ganze nun derart versimpelt, dass Grund und Boden in Frankfurt im Wert genauso bewertet werden wie auf dem platten Land. Es ist verkürzt gesagt so: Im ländlichen Raum steigen die Messbeträge in den Kommunen zum Teil massiv an. Das bedeutet einen Anstieg unserer Steuerkraft – einer fiktiven Größe, die aber für uns als Kommune Grundlage für die Bestimmung unserer Abgaben und Zuwendungen ist. Das sind die Kreis- und Schulumlage auf der einen und die Schlüsselzuweisungen auf der anderen Seite.
Es steigen also unsere Abgaben und es sinken unsere Zuwendungen – und zwar massiv im sechsstelligen Bereich. Das Land hat Hebesatzempfehlungen herausgegeben, die aufkommensneutral sein sollen. Aufkommensneutral, was die Einnahmen aus der Grundsteuer angeht, sind sie tatsächlich. Den Schaden bei Abgaben und Zuwendungen berücksichtigen sie aber nicht. Kurzum: Folgen wir der Empfehlung, laufen wir finanziell mit unserem kommunalen Haushalt ins offene Messer. Bei allem Unmut über die Misere, freue ich mich aber, dass wir in vielen Sitzungen, in denen wir uns in den politischen Gremien mit dem Thema beschäftigt haben, eine fraktionsübergreifende gemeinsame Linie finden konnten. Das zeigt auch, dass es hier allen um Alheim geht. Mit der Entscheidung hat man es sich nicht leicht gemacht – niemand möchte den Schaden einfach von den Bürgerinnen und Bürgern ausbaden lassen. Und so steht nun, denke ich, eine Hebesatzfestlegung für eine faire Verteilung des Schadens zwischen Bürgern und kommunalen Haushalt. Klar sein muss aber auch – der kommunale Haushalt – das sind eben auch wir alle. Dass das im Fall der Grundsteuer B für einzelne, die vielleicht ohnehin schon finanziell in Schwierigkeiten sind eine miese Situation ist und für Ärger sorgt, ist uns bewusst und das ist auch verständlich. Es wird im Einzelfall diejenigen mit kleiner Rente in einem alten Fachwerkhaus treffen. Denn es sind oft die alten Fachwerkhäuser, die über lange Zeit nicht neuveranlagt wurden, die jetzt im Messbetrag stark ansteigen und darüber hinaus energetisch ebenfalls schon teuer sind. Das hier bei der Bestimmung der Messbeträge durch das Land nicht ausreichend differenziert wurde, lässt sich über den Hebesatz aber leider nicht mehr heilen – wir haben nur einen Hebesatz für Grundsteuer B.
Über die Festlegung der Hebesätze hinaus wurde mit sehr großer Mehrheit entschieden, eine Resolution nach Wiesbaden auf den Weg bringen. Ziel ist es das Land dazu zu bewegen, hier nochmal nachzubessern und den Schaden zu begrenzen. Dies werden wir möglichst gemeinsam mit unseren Nachbarkommunen auf den Weg bringen, um die Wirkung zu vergrößern.
Gez. Dr. Andreas Brethauer, Bürgermeister