ENTWURF B-PLAN NR.: 51 „PV- FREIFLÄCHENANLAGE HOCHBEHÄLTER HEINEBACH“

Die Gemeindevertreter der Gemeinde Alheim haben in ihrer Sitzung am 12.11.2024 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 51 „PV-Freiflächenanlage Hochbehälter Heinebach“ in der Gemarkung Heinebach beschlossen.

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit zeichnerischer Darstellung, textlichen Festsetzungen, Begründung und Umweltbericht gemäß § 3 (2) BauGB liegt in der Zeit vom

20.11.2024 bis einschließlich 23.12.2024

während der Dienststunden der Gemeinde Alheim im Rathaus, Alheimerstraße 2

Mo. - Fr.        08:30  -  12:00 Uhr

Mo. & Do.    13:30  -  16:00 Uhr

Mi.                13:30  -  18:00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

B-Plan_Nr.51_VE_Plan.pdf

B-Plan_Nr.51_PV_Hochbehälter.pdf

B-Plan_Nr.51_AE_Planung.pdf

B-Plan_Nr.51_AE_Bestand.pdf

Begründung_und_Umweltbericht.pdf

Solarkonzept_Alheim_Karte_2_mit_Solar.pdf