ORDNUNGSGEMÄßE ENTSORGUNG VON ABFÄLLEN AUF UNSEREN FRIEDHÖFEN
Immer wieder müssen wir feststellen, dass auf den Grünabfallplätzen nicht nur pflanzliche Abfälle, sondern auch Müll wie Verpackungsmaterialien, Grabgestecke, Kränze mit Draht- oder Kunststoffteilen sowie andere Fremdstoffe entsorgt werden.
Wir möchten eindringlich darauf hinweisen, dass Grünabfallplätze ausschließlich für kompostierbare Abfälle vorgesehen sind. Dazu zählen zum Beispiel:
- Rasenschnitt
- Laub
- Zweige, Äste und Heckenschnitt
- Blumen und pflanzliche Reste ohne Kunststoff- oder Drahtbestandteile
Nicht erlaubt sind hingegen:
- Kränze und Gestecke mit Draht, Kunststoff oder Schaumstoffunterlagen
- Schleifen, Plastikblumen oder Bindedrähte
- Verpackungen jeglicher Art
- Glas, Keramik oder Metallteile
Diese Materialien gehören nicht in den Grünabfall, sondern müssen über den Restmüll oder Wertstoffhof entsorgt werden.
Nehmen Sie nicht-kompostierbare Reste wie Verpackungen, Draht oder künstliche Bestandteile von Kränzen und Gestecken wieder mit nach Hause und entsorgen Sie diese dort über die entsprechenden Tonnen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe!
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Alheim