VORENTWURF BPLAN NR. 51

B-Plan Nr. 51

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Alheim hat in ihrer Sitzung am 09.05.2023 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr.: 51 „PV-Freiflächenanlage Hochbehälter Heinebach“ in der Gemarkung Heinebach der Gemeinde Alheim beschlossen.

Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr.: 51 „PV-Freiflächenanlage Hochbehälter Heinebach“ in der Gemarkung Heinebach mit zeichnerischer Darstellung, textlichen Festsetzungen und Begründung gemäß § 4 (1) BauGB ist in der Zeit vom 06.11.2023 bis einschließlich 15.12.2023 hier gemäß § 2 (1) PlanSIG einseh- und abrufbar.

Wir bitten Sie die Stellungnahme bis zum 15.12.2023 elektronisch unter der E-Mail Adresse: heinrichwacker57@aol.com oder postalisch bei Büro für Landschaftsplanung Dipl.-Ing. H. Wacker Zum Kegelsköpfchen 9 36199 Rotenburg an der Fulda einzureichen.

B-Plan_Nr.51_Bestand_1.pdf

B-Plan_Nr.51_Geltungsbereich.pdf

B-Plan_Nr.51_Planung.pdf

B-Plan_Nr.51_PV_Hochbehälter.pdf

B-Plan_Nr.51_VE_Plan.pdf

Vorentwurf_frühzeitige_Beteiligung_B-plan.pdf