ÄNDERUNG NR. 6 DES BEBAUUNGSPLANS NR. 12 „GEWERBEGEBIET HAISCHWIESE“
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Alheim hat in ihrer Sitzung am 09.06.2026 die Änderung Nr. 6 des Bebauungsplans Nr. 12 „Gewerbegebiet Haischwiese“ im Ortsteil Heinebach als Satzung beschlossen. Der Satzungsbeschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich öffentlich bekannt gemacht. Die Änderung Nr. 6 des Bebauungsplans Nr. 12 „Gewerbegebiet Haischwiese“ tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft.
Die in Kraft gesetzte Änderung Nr. 6 des Bebauungsplans Nr. 12 „Gewerbegebiet Haischwiese“ mit zugehöriger Begründung, wird während der Dienstzeiten zu jedermanns Einsicht im Bauamt der Gemeinde in Alheim-Baumbach, Alheimer Straße 2, bereitgehalten. Auf Verlangen wird über den Inhalt der Bauleitplanung Auskunft gegeben.
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Alheim
Alheim, den 13.07.2026
Dr. Brethauer, Bürgermeister