ÄNDERUNG NR. 6 DES BEBAUUNGSPLANS NR. 12 „GEWERBEGEBIET HAISCHWIESE“

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Alheim hat in ihrer Sitzung am 09.06.2026 die Änderung Nr. 6 des Bebauungsplans Nr. 12 „Gewerbegebiet Haischwiese“ im Ortsteil Heinebach als Satzung beschlossen. Der Satzungsbeschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich öffentlich bekannt gemacht. Die Änderung Nr. 6 des Bebauungsplans Nr. 12 „Gewerbegebiet Haischwiese“ tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft.

Die in Kraft gesetzte Änderung Nr. 6 des Bebauungsplans Nr. 12 „Gewerbegebiet Haischwiese“ mit zugehöriger Begründung, wird während der Dienstzeiten zu jedermanns Einsicht im Bauamt der Gemeinde in Alheim-Baumbach, Alheimer Straße 2, bereitgehalten. Auf Verlangen wird über den Inhalt der Bauleitplanung Auskunft gegeben.

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Alheim

Alheim, den 13.07.2026

Dr. Brethauer, Bürgermeister

 

Öffentliche Bekanntmachung

Begründung

Endgültige Planfassung

Flächennutzungsplan