ÄNDERUNG NR. 4 DES BEBAUUNGSPLANS NR. 12 „GEWERBEGEBIET HAISCHWIESE“
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Alheim hat in ihrer Sitzung am 17.02.2026 die Änderung Nr. 4 des Bebauungsplans Nr. 12 „Gewerbegebiet Haischwiese“ im Ortsteil Heinebach als Satzung beschlossen. Der Satzungsbeschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich öffentlich bekannt gemacht. Die Änderung Nr. 4 des Bebauungsplans Nr. 12 „Gewerbegebiet Haischwiese“ tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft.
Die in Kraft gesetzte Änderung Nr. 4 des Bebauungsplans Nr. 12 „Gewerbegebiet Haischwiese“ mit zugehöriger Begründung, dem Umweltbericht und der zusammenfassenden Erklärung gem. § 10 Abs. 4 BauGB wird während der Dienstzeiten zu jedermanns Einsicht im Bauamt der Gemeinde in Alheim-Baumbach, Alheimer Straße 2, bereitgehalten. Auf Verlangen wird über den Inhalt der Bauleitplanung Auskunft gegeben.